Ein Bürokratiemonster kommt selten allein
Die Bürokratiemonster werden nicht weniger, im Gegenteil, mit jedem Entlastunggesetz scheint ein neues zu entstehen.
Sie finden hier unsere persönliche "Hitliste" der Sinnlos-Gesetze, die wir in Zusammenarbeit mit dem Justiziar und Abteilungsleiter Recht der Konsum Leipzig eG erstellt haben:
Gebäudeenergiegesetz
Verpflichtende Regelungen treiben Bau- und Sanierungskosten so hoch, dass jede Wirtschaftlichkeitsberechnung diese Investitionen verbietet. Damit sind der Neubau Industrieanlagen oder Filialen im Einzelhandel kaum noch möglich. Die Folge im Privatbereich ist die faktisch teilweise Enteignung von Eigentümern von Hausgrundstücken, da Käufer die erwarteten Sanierungskosten vom Kaufpreis abziehen werden.
Energieeffizienzgesetz
Die Verpflichtung zur Einrichtung, Zertifizierung und dem Betreiben eines Energiemanagementsystems verursacht unverhältnismäßigen Aufwand und exorbitante Kosten. Allein für die Einrichtung des Systems und die Zertifizierung werden über 100.000 € Kosten veranschlagt. Erhebliche Folgekosten entstehen jährlich durch notwendige Einstellung eines Energiemanagers oder Beauftragung eines externen Unternehmens.
Einwegkunststofffondsgesetz (DIVID)
Mit diesem Gesetz sind umfangreiche Melde- und Abgabepflichten verbunden. Durch den hohen bürokratischen Aufwand entstehen zusätzliche Kosten für Hersteller/Verkäufer. Ein Beispiel für ein Gesetz, bei dem Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stehen.
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Dieses Gesetz hält, was sein Name verspricht. Es wurde ein Bürokratiemonster zur Verbesserung der Welt geschaffen, dass seinen Zweck absolut verfehlt. Das Gesetz bedeutet für die betroffenen Unternehmen logistisch, verwaltungstechnisch, ressourcen- und kostenmäßig einen Riesenaufwand, ohne wirklich das vermutlich gewünschte Zeil zu erreichen. Durch die hohen Anforderungen und die Komplexität wir es in der Folge immer neue und weitere Ausführungsregelungen geben, die die Umsetzung weiter erschweren, statt zu vereinfachen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Diese Gesetz zeigt wieder einmal exemplarisch, wie aus einer gut gemeinten Regelung ein bürokratisches Monster wachsen kann. Der Aufwand für Einrichtung der Meldestelle, Schulung des Beauftragten, Abarbeitung von Meldungen, die nicht unter das Gesetz fallen verursachen einen Kosten- und Organisationsaufwand, der völlig ungerechtfertigt ist. Weiterhin birgt das Gesetz die Gefahr des Abdriftens in eine Denunziations-Gesellschaft.
LUCID (Verpackungsregister mit Systembeteiligungspflicht)
Dieses Gesetz verursacht weiteren Organisations- und Kostenaufwand neben dem
bestehenden Verpackungsgesetz, widerspricht also jeglicher Bürokratieentlastung und Vereinfachung von Regelungen.
Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz
Das Gesetz verbietet teilweise Retouren im Kommissionsgeschäft. Damit ist die Verwertung solcher Erzeugnisse nichtmehr möglich und somit fällt dann zwingend die Vernichtung an. Das konterkariert jeglichen Anspruch auf nachhaltiges Wirtschaften und Resourcenschonung.
Erweiterung der Pfandpflicht auf Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen (§ 31 VerpackG)
Diese Regelung ist ein weiteres Beispiel, wie eine funktionierende, unproblematische Struktur - die bisherige Behandlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz - ohne Blick auf die Konsequenzen erweitert wurde. Die Erweiterung führt zu hohem finanziellen und logistischem Aufwand, da die Anschaffung von neuen Rücknahmeautomaten notwendig wird. Nachfolgende Hygieneprobleme ziehen weitere laufende Kosten nach sich.
Reststoffbestimmungsverordnung
Diese Verordnung verpflichtet zur Kühlung u.a. von Lebensmittelabfällen. Eine Vorschrift, die energetisch unsinnig ist und zusätzlichen Stromverbrauch generiert, dies widerspricht jeglichem Ansinne zum Energiesparen, Energieeffizienz und Klimaschutz. Sinnvoller wären Vorgaben zu einer kurzfristige Entsorgung.
Fehlt Ihnen eine Verordnung oder ein Gesetz, das aus Ihrer Sicht ebenso sinnlos oder über das eigentliche Ziel hinausgeschossen ist? Dann schreiben Sie uns, wir ergänzen gern die Liste.