Mitgliedschaften


Bundesverband für freie Kammern e.V.

bffk Bundesverband für freie KammernDer bffk setzt sich für die Änderung der bestehenden Gesetze zur Regelung der Rechte von Kammern für Industrie, Handel und Handwerk und Berufsstände ein. Im Mittelpunkt stehen dabei die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft in Kammern, die Durchführung demokratischer Wahlen in den Kammern sowie die Begrenzung der Kammertätigkeit auf festgelegte Aufgaben.

Der bffk e.V. hat sich seit seiner Gründung (damals unter dem Namen IHK-Verweigerer e.V.) sowohl zahlenmäßig, als auch in seinen Aktivitäten, zur führenden Kraft und zu dem bundesweit aktiv wirkenden Verband entwickelt: zur »Organisation der Kammerkritiker«.


Progress Genossenschaftsverband e.V.

Progress Genossenschaftsverband e.V.Der PROGRESS Genossenschaftsverband e.V. ist ein branchenübergreifender Verband mit den Schwerpunkten Prüfung, Beratung und Neugründung von Genossenschaften. Als gesetzlicher Prüfungsverband bietet er Genossenschaften die laut Genossenschaftsgesetz für Prüfungsverbände vorgesehenen Dienstleistungen an. Seinen Mitgliedsgenossenschaften bietet der Verband darüber hinaus in seinen Netzwerken Hilfestellungen in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen.


Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK), Hamburg

Hauptaufgabe des ZdK ist die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Behörden. Das gilt für das Genossenschaftsrecht, das Wettbewerbs- und das Lebensmittelrecht wie für das Handels- und Steuerrecht.
Er berät außerdem seine Mitglieder in Rechtsfragen des Genossenschaftsrechts, aber auch auf dem Gebiet des kollektiven und Individual-Arbeitsrechts, des Sozialrechts, des Handels- und Wettbewerbsrechts oder das Steuerrecht.

Kooperationen


Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.

Verband sächsicher Wohnungsgenossenschaften e.V.Der VSWG ist der größte deutsche Verband für Wohnungsgenossenschaften. Er ist in Dresden ansässig und versteht sich als  kompetenter Fach- und Interessenverband und ist zugleich gesetzlicher Prüfungsverband. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft, die Information der Mitglieder sowie ihre Beratung in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und öffentlichkeitswirksamen Angelegenheiten.

 

Gesetzlicher Prüfungsverband gemäß § 54 GenG *


Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V., Frankfurt am Main

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen ist Prüfungs- und Beratungsverband, Bildungsträger und Interessen­vertretung für seine Mitglieds­genossen­schaften. Die Arbeit des Genossenschaftsverbands orientiert sich an diesen genossenschaftlichen Werten von Friedrich Wilhelm Raiffeisen 
und Hermann Schulze-Delitzsch für praktizierte Wirtschaftsdemokratie, für Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

* Entsprechend der 1934 im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes durch den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler und seines Justizministers beschlossenen Gesetzesänderung muss eine Genossenschaft einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband). Seit der Gesetzesnovelle 2017 ist dieser Prüfungsverband auf der Website oder dem Geschäftsbogen der Genossenschaft zu nennen.