Übertarifliche Zulage bei Betriebsübergang
Rechtsstand 01.05.2010
Muster Vereinbarung
Zwischen der ... eG (Arbeitgeber)
Anschrift
und Frau/Herrn ... (Arbeitnehmer)
Anschrift
besteht Übereinstimmung, dass das Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom ... gemäß
§ 613a BGB vom alten Arbeitgeber -
Bezeichnung wie Registereintrag - auf den neuen Arbeitgeber
Konsumgenossenschaft ... eG übergegangen ist. Die Vereinbarungen des Anstellungsvertrages vom ... gelten weiter, sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
1. Ziffer ... des Arbeitsvertrages wird wie folgt neu gefasst:
Der Mitarbeiter wird mit Wirkung vom ... (z. B.
als Verkaufskraft) für die Filialen der ... eG beschäftigt.
Als Stichtag für die ununterbrochene Unternehmenszugehörigkeit gilt der ...
Für das Arbeitsverhältnis gelten die Bestimmungen der zwischen der Konsum-Tarifgemeinschaft e. V. und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifverträge für den Einzelhandel im Bundesland/Freistaat ... und die Betriebsvereinbarungen der ... eG in der jeweils geltenden Fassung.
2. Ziffer ... des Arbeitsvertrages wird wie folgt neu gefasst:
Die Tätigkeit nach Ziffer ... ist in die Entgeltgruppe G ... des maßgeblichen Tarifvertrages eingruppiert.
Für die vereinbarte Vollzeittätigkeit/Teilzeit ... VAK setzt sich das monatliche Bruttogehalt wie folgt zusammen:
- Tarifentgelt Gruppe (anteilig ... VAK) ... Euro
- übertarifliche Zulage befristet vom ... bis ... ... Euro
Bruttogehalt gesamt = ... Euro
Die das Tarifentgelt übersteigenden Bezüge werden auf etwaige Mehrarbeit, Tarifänderungen, höhere Eingruppierung und Ähnliches angerechnet.
Die Abtretung bzw. Verpfändung von Entgeltansprüchen an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers bei Erhebung einer Bearbeitungsgebühr zulässig.
Ort, Datum
Arbeitgeber Arbeitnehmer
Hinweis:
Bei Einverständnis kann auch eine Neufassung des gesamten Arbeitsvertrages nach dem beim Erwerber üblichen Muster vereinbart werden.
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