Unternehmer mit Zukunftssorgen – Mindestlohn und Kostensteigerungen bedrohen Existenzen


Im Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission eine Erhöhung des Mindestlohns ab 01. Januar 2024 und 2025 jeweils um 41 Cent beschlossen. In einem Pressestatement sagte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil: „Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Darum ist es mir wichtig, dass er sich kontinuierlich weiterentwickelt und steigt. Und das wird jetzt passieren. Klar ist aber auch: Der Mindestlohn kann nur die absolute Untergrenze sein.“

Martin Bergner, Vorstandssprecher der Zentralkonsum eG, und mit ihm Vertreter von 31 mittelständischen Unternehmen erklären zu dieser Aussage: „Angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland mit steigender Inflation und sinkender Wachstumsprognosen geht diese Aussage an der Realität der vielen kleinen und mittelständischen Betrieben insbesondere in Ostdeutschland vorbei.“

Stellvertretend für den Unternehmensverbund hat er sich Ende Oktober 2023 in einem Brief an Bundesminister Heil gewandt, in dem er auf die Auswirkungen der weiteren Kostensteigerungen im Personalbereich hinweist:

Inhalt des Schreibens an den Bundesminister in Auszügen:

Der deutsche Mittelstand, in allen Sonntagsreden als das Rückgrat der Wirtschaft gepriesen, kämpft mit steigenden Rohstoff- und Energiepreisen, Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangel überhaupt, immer neuen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die unternehmerisches Handeln einschränken und ausbremsen. Hinzu kommt die - unabhängig der von den Gewerkschaften geforderten Tariferhöhungen - jährliche Anhebung des Mindestlohns.

Jede Erhöhung des Mindestlohns für die Mitarbeiter, die ungelernt, wenig qualifiziert und nur für einfachste Tätigkeiten eingesetzt werden können, bedeutet gleichzeitig, dass prozentual auch die Löhne für alle anderen Arbeitnehmer erhöht werden müssen, um das soziale Gleichgewicht in einem Unternehmen zu halten.

Auch steigen sämtliche Lohnnebenkosten prozentual zum Mindestlohn. Hier besteht noch Handlungsspielraum für die Regierung: Bei einer Senkung der bestehenden Lohnnebenkosten um 50 % könnte der Staat selbst für eine massive Entlastung ohne Mindestlohnerhöhung sorgen, dies könnte zusätzlich zum Lohn ausgezahlt werden, die Arbeitnehmer hätten mehr Geld zur Verfügung und die Arbeitgeber keine Mehrbelastung.

Politisch motivierte Steigerungen des Mindestlohnes führen nur zu einer Gesamtsteigerung des Lohnniveaus, welche durch die dadurch angetriebene Inflation am Ende weniger Kaufkraft zur Folge hat. Sie erzeugen vordergründig schöne Bilder, letztlich aber mehr Armut in der vermeintlich geförderten Gesellschaftsschicht.

Investitionen für Unternehmen rechnen sich nicht mehr, was man heute schon am rückläufigen Wohnungsbau erkennt, und wird sich bei Fortsetzung der Regierungspolitik auf weitere Wirtschaftsbereiche ausweiten.

Ob die Empfänger des Mindestlohns ihren Verdienst überhaupt mit ihrer Arbeitsleistung erarbeiten, wird nicht in die Berechnungen - oder eher Wunschvorstellungen einiger Sozialromantiker? - einkalkuliert.

Das Schreiben endet mit den folgenden Fragen an den Minister:

Wäre es nicht besser, statt staatlichen Eingriffen wieder der uneingeschränkten Tarifautonomie der Gewerkschaften in einer freien Wirtschaft den Vorrang zu geben?

Bis zu welchem Betrag soll der Mindestlohn noch erhöht werden?

Oder fragen wir einmal andersherum: Warum erhöhen Sie den Mindestlohn nicht sofort auf 50 Euro oder mehr für eine einfache, ungelernte Arbeitskraft ohne Berufserfahrung?

Zu den Konsequenzen aus einer weiterhin laufenden Erhöhung des Mindestlohns ohne Rücksicht auf die Arbeitsleitung des Arbeitnehmers stellt Martin Bergner fest: „Auf diese Weise geht es dann wenigstens schneller und die Bundesregierung kann sich rühmen, die deutsche Wirtschaft und alle selbstständig handelnden Unternehmen kurz, aber wirkungsvoll in den Ruin getrieben zu haben. Um es mit den Worten des Wirtschaftsministers zusammenzufassen: Die Unternehmen sind nicht insolvent, sondern hören einfach auf zu arbeiten.“

Auf dieses Schreiben, das von 24 Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern der Mitglieder und Tochterunternehmen der Genossenschaft unterzeichnet wurde, gibt es bis heute keinerlei Reaktion.

Informationen zur Zentralkonsum eG

Zur Zentralkonsum eG gehören 10 Konsumgenossenschaften, sechs gewerbliche Genossenschaften, zwei Agrargenossenschaften, drei Volksbanken sowie 10 Gesellschaften in anderer Rechtsform. Zu den Mitgliedern zählen u.a.: die umsatzstarken Konsumgenossenschaften in Dresden und Leipzig, die Sächsische Winzergenossenschaft Meißen eG und die Ihr Landbäcker GmbH als Hersteller des Original Salzwedeler Baumkuchens. Die 31 Mitglieder vereinen rund 200.000 Einzelmitglieder, betreiben ca. 370 Läden, beschäftigen 4.600 Mitarbeiter – darunter 250 Auszubildende – und realisieren rund 523 Millionen Euro Einzelhandelsumsatz (Zahlen per Oktober 2023).

Die Zentralkonsum eG finanziert sich aus eigener Wirtschaftstätigkeit. Das Rückgrat der Genossenschaft bilden die beiden Industrieunternehmen, die Röstfein Kaffee GmbH in Magdeburg und die Bürstenmann GmbH in Stützengrün.

Zum operativen Geschäft der Zentralkonsum eG gehören außerdem zwei Thüringer Hotels: das Hotel Dorotheenhof in Weimar und das Berghotel Oberhof sowie die Gewerbeimmobilie Neue Kauffahrtei in Chemnitz.